Die Überwindung einer Alkoholabhängigkeit und die damit verbundene neu gewonnene Lebensqualität sind ein unbezahlbares Gut. Um den Weg zu diesem Ziel einzuschlagen, ist es elementar, in ein geeignetes Therapieangebot zu investieren. Dieses findet sich in der NESCURE®-Privatklinik am See. Im Folgenden möchten wir Interessenten neben den Vorzügen des Therapiekonzepts dessen Kosten sowie deren Zusammensetzung näherbringen. Des Weiteren soll es um ein mögliches Kostenerstattungsverfahren gehen.
Der sanfte Alkoholentzug – die Privatklinik und ihre Kosten
Die NESCURE®-Privatklinik am See folgt einem einzigartigen Konzept. Sie widmet sich ausschließlich der Behandlung von Alkoholabhängigkeit und der damit einhergehenden Begleiterkrankungen wie Burnout oder Depression. Das alles geschieht in einem festen Zeitrahmen, mit einheitlichem Beginn und Ende der Therapie.
Das Angebot der Privatklinik richtet sich an Mitglieder der PKV sowie Selbstzahler. Die Gesamtkosten der Therapie in der NESCURE® Privatklinik am See betragen 15.640,00 Euro. Mit der Anmeldung zur Therapie und der Ausstellung des Kostenbescheids fällt eine Anzahlung von 8.000 Euro auf die Therapiekosten an. Diese ist sieben Tage nach dessen Eingang zu zahlen. Der Rest des Betrages muss bis spätestens zwei Werktage vor Therapiebeginn auf dem NESCURE-Konto eingehen.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Der Therapiepreis, der für den Alkoholentzug in unserer Privatklinik ergibt sich aus den Kosten für Ihren Aufenthalt. Er schließt nahezu alle davon mit ein. Darüber hinaus können Zusatzkosten anfallen. Diese ergeben sich beispielsweise aus ärztlichen Leistungen, die nicht direkt die Entzugssymptomatik betreffen. Die Abrechnung erfolgt separat in Form von Sonderleistungen. Des Weiteren lassen sich, falls erforderlich, energetische Massagen beanspruchen. Für diese besondere Leistung besteht die Möglichkeit, dass die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
Was ist alles bei den Kosten der NESCURE® inbegriffen?
Unter die Kosten der professionellen Entgiftung fallen alle medizinischen und therapeutischen Maßnahmen, welche die Diagnose betreffen. Dazu gehören eine Anamnese und körperliche Erstuntersuchung. Während des Aufenthalts finden fünf bis sechs Gruppengespräche statt. Hinzu kommen ärztliche und therapeutische Einzelgespräche, die vier bis fünfmal pro Woche stattfinden.
Die Unterbringung erfolgt in großzügigen Zimmern und Appartements, die zur Einzelnutzung vorgesehen sind. Während des gesamten Aufenthalts gibt es eine Vollverpflegung inklusive aller Getränke.
Des Weiteren bietet die NESCURE-Privatklinik weitere (optionale) begleitende Bewegungs- und Entspannungsangebote. Beispiele hierfür sind tägliche Sportangebote wie Nordic Walking oder Yoga sowie Entspannungseinheiten wie Energie- und Klangschalenmassagen. Auch eine tiergestützte Therapie und ernährungsmedizinische Beratung gehören und Anwendungen aus dem Bereich der Naturheilverfahren sowie Akupunktur zum Betreuungsangebot
Wie läuft die Therapie ab?
Die 23-tägige Therapie beginnt am Anreisetag um spätestens 17 Uhr für alle Angemeldeten. Sie durchlaufen die gesamten Behandlungstage in einer Gruppe und schließen diese auch gemeinsam am 23. Tag um 9.30 Uhr ab.
Die drei Wochen der Therapie gliedern sich in drei Abschnitte. Die erste Woche widmet sich der Entgiftung sowie der Reflektions- und Stabilisierungsphase. Sie befasst sich mit dem aktuellen physischen und psychischen Zustand, entwirft Therapieziele und erste Lösungsmöglichkeiten. Die Entgiftung erfolgt mithilfe der Neuro-Elektrischen Stimulation, kurz NES. Dabei handelt es sich um eine Art Elektroakupunktur. In den ersten vier bis fünf Tagen der Therapie tragen die Teilnehmer ein entsprechendes NESCARE-Stimulationsgerät.
Woche Nummer Zwei dient als Motivations- und Veränderungsphase. Neben der Krankheitseinsicht und dem Entwurf einer abstinenten Zukunft widmet sie sich der Behandlung begleitender Erkrankungen wie Burnout oder Depression. Zudem berücksichtigt sie Ängste und eventuell vorhandene Traumata.
Die dritte Woche schließt die Therapie mit einer Zukunftsphase ab. Abstinenz und Rückfallprävention werden gestärkt. Falls gewünscht oder erforderlich, findet eine Überleitung zu weiteren ambulanten oder stationären Behandlungsmaßnahmen statt
Warum lohnen sich die Kosten bei einer stationären Therapie?
Eine stationäre Therapie mit denen bei einem Alkoholentzug in der Privatklinik enthaltenen Kosten bedeutet kein Heilversprechen. Dennoch bringt diese Form des Alkoholentzugs, insbesondere in der NESCURE®-Privatklinik, einige Vorteile mit sich.
Zunächst einmal handelt es sich bei einer Alkoholsucht um ein schwerwiegendes Leiden, mit dem ebenso physische wie auch psychische Probleme einhergehen. Es liegt also ein komplexes Beschwerdebild mit einer teils langen Vorgeschichte vor. Dementsprechend selten gelingt es, die Alkoholsucht selbst zu bewältigen. Zudem gehen mit einer versuchten Selbsttherapie ernst zu nehmende gesundheitliche Risiken einher. Denn Ausmaß und Schwere von Entzugserscheinungen lassen sich im Vorfeld kaum voraussehen.
Medizinisches und psychologisches Fachpersonal leistet in dieser Situation die Unterstützung, um sich schrittweise aus der Abhängigkeit zu lösen. Die Einbindung in das stationäre Umfeld erlaubt zudem eine umfassende Betreuung und den vollen Fokus auf den Heilungsweg. Für Viele kann sich bereits ein Wechsel der gewohnten Umgebung wohltuend auswirken. Hierin liegt ein Vorteil der stationären Behandlung gegenüber einer ambulanten, die im gewohnten Lebensumfeld stattfindet und die Entwöhnung daher möglicherweise erschwert.
Bei der stationären Therapie fokussieren sich die Teilnehmer auf sich. Gleichzeitig gehen sie die Behandlung gemeinsam in einer Gruppe an. Das schafft ein geschütztes Umfeld und kann etwaiger Scham entgegenwirken.
Der Aufenthalt in der NESCURE®-Privatklinik beträgt nur 23 Tage. Dementsprechend ist es nicht zwangsweise erforderlich, eine Krankschreibung über die Krankenversicherung einzureichen. Der Aufenthalt lässt sich bei Bedarf auch als Urlaub deklarieren
Wie funktioniert ein Kostenerstattungsverfahren in Bezug auf Alkoholismus?
Beim Alkoholismus handelt es sich um eine offiziell anerkannte Krankheit. Dementsprechend besteht grundlegend die Möglichkeit, die Kosten der Therapie von der privaten Krankenkasse übernehmen zu lassen. Ob dies in Teilen oder komplett erfolgt, hängt vom jeweiligen Tarif bei der Krankenversicherung ab.
In der PKV, die grundsätzlich den Weg in eine Privatklinik ebnet, gilt grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip. Dies bedeutet aber noch keine Garantie auf eine Kostenübernahme bei einer Therapie in der NESCURE®-Einrichtung.
In manchen PKV-Verträgen existiert eine sogenannte Alkohol- oder Suchtklausel. Sie legt fest, dass durch Alkoholeinfluss verursachte Unfälle oder Krankheiten keinen Teil des Versicherungsumfangs bilden. Diese Suchtklauseln können jedoch auch anderweitig formuliert sein. Dann ist es beispielsweise möglich, dass die Krankenkasse Behandlungskosten direkter Unfall- oder Krankheitsfolgen der Abhängigkeit übernimmt. Aber dafür nicht jene, die durch eine Entziehungskur anfallen. Versicherte sollten daher unbedingt prüfen, ob der Vertrag ihrer Krankenversicherung diese Klausel enthält und welche Details sie aufführt.
Wichtig: Wer sich für einen Klinikaufenthalt anmelden möchte, sollte im Vorfeld einen Antrag bei der Versicherung stellen. Die NESCURE-Privatklinik stellt zu diesem Zweck einen Kostenplan aus. Dieses Vorgehen ist bei einem Kostenerstattungsverfahren, bei dem es um Therapiekosten in der Höhe geht, wie sie für unsere stationäre Therapie anfallen, üblich uns sinnvoll. Dementsprechend erhalten die Teilnehmer auch im Vorfeld eine verbindliche Zusage in Bezug auf das Kostenerstattungsverfahren.
Bei allen Fragen zum Krankenhaus, zur Therapie und zur Abwicklung eines Kostenerstattungsverfahrens besteht die Möglichkeit, Kontakt zur NESCURE®-Privatklinik aufzunehmen.
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FAQ
Ist der Abschluss einer PKV noch möglich, wenn bereits eine Alkoholabhängigkeit besteht?
Ja, die Aufnahme kann jedoch mit erschwerten Bedingungen verbunden sein. Hier hilft es nur, sich über die individuellen Versicherungskonditionen zu informieren. Wichtig sind dabei auch die etwaigen Suchtklauseln.
Können auch Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse die Therapie in Anspruch nehmen?
Ja, doch dabei gilt es Folgendes zu beachten: Die NESCURE®-Privatklinik ist eine nach § 30 der Gewerbeordnung konzessionierte Akutklinik. Dementsprechend steht das Krankenhaus nur Privatpatienten und Selbstzahlern offen, da keine Belegarztverträge mit gesetzlichen Krankenversicherungen bestehen. Gesetzlich Versicherte behandeln wir daher als Selbstzahler. Ein Kostenerstattungsverfahren ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Das sagen unsere ehemaligen Patienten
"Ein absolut überzeugendes Konzept. Das gesamte Personal, Ärzte, Krankenschwester, Therapeuten aber ebenso die „guten Geister“ des Hauses, sind äußerst freundlich und kompetent. Man fühlt sich von Beginn an sehr gut „aufgehoben“."
Minika, 57, Alkoholabhängigkeit
"Wer in dieser Entzugsklinik keinen Erfolg hat, der hat wirklich ein Problem. Ich hätte niemals gedacht, in der kurzen Zeit so ins Leben zurück zu kommen."
Christoph, 53, Alkoholabhängigkeit und Depressionen
"Wir waren 10 total unterschiedliche sich fremde Personen, die sich schon innerhalb der ersten Woche zu einem super Team entwickelt haben. Der gemeinsame Beginn und die daraus resultierende Gruppendynamik ist ein unersetzlicher Baustein dieser Therapie.."
Norbert, 51, Alkoholabhängigkeit
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Therapie und Genesung in heilsamer Umgebung
Die Nescure Privatklinik am See stellt sich vor. Erfahren Sie mehr über unser Therapieprogramm und was wir für Ihre Therapie und Genesung tun können.
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Gemeinsame Therapie
5-6 Gruppengespräche pro Woche
Einzelgespräche
Wöchentlich 4 ärztliche/therapeutische Einzelgespräche
Wohlfühlatmosphäre
Unterbringung in grossen Zimmern/Appartements zur Einzelnutzung
Gesundheit geht durch den Magen
Vollverpflegung inklusive aller Getränke